Civil vs. Civilian - Was ist der Unterschied?

Autor: Peter Berry
Erstelldatum: 14 August 2021
Aktualisierungsdatum: 11 Kann 2024
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Common Law v. Civil Law
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Inhalt

  • Zivilist


    Ein Zivilist ist "eine Person, die nicht Mitglied des Militärs, der Polizei oder der Feuerwehr ist". Der Begriff "Zivilist" unterscheidet sich geringfügig von einem Nichtkämpfer nach dem Kriegsrecht, da einige Nichtkämpfer keine Zivilisten sind (z. B. Militärkapläne der kriegführenden Streitkräfte oder neutrales Militärpersonal). Nach internationalem Recht haben Zivilisten im Hoheitsgebiet einer an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Partei Anspruch auf bestimmte Privilegien gemäß den üblichen Kriegsgesetzen und internationalen Verträgen wie der Vierten Genfer Konvention. Die Privilegien, die sie nach internationalem Recht genießen, hängen davon ab, ob es sich um einen internen (Bürgerkrieg) oder einen internationalen Konflikt handelt.

  • Zivil (Adjektiv)

    Mit Menschen und Regierungsämtern im Gegensatz zum Militär oder zur Religion zu tun haben.


    "Sie ist in den öffentlichen Dienst gegangen, weil sie den Menschen helfen wollte."

  • Zivil (Adjektiv)

    Vernünftiges oder höfliches Verhalten.

    "Es war sehr höflich von ihm, den Streit zu beenden."

    "antizivil | unhöflich | rücksichtslos | unhöflich | unhöflich"

  • Zivil (Adjektiv)

    In Bezug auf private Beziehungen zwischen Bürgern im Gegensatz zu Strafsachen.

    "ein Zivilprozess"

  • Zivil (Adjektiv)

    Natürlich gut, im Gegensatz zu gut durch Regeneration.

  • Zivilist (Substantiv)

    Eine Person, die das bürgerliche Leben verfolgt, insbesondere eine Person, die kein aktives Mitglied der Streitkräfte ist.

    "Drei Zivilisten wurden von den Soldaten festgenommen und in einem Militärfahrzeug weggebracht."

  • Zivilist (Substantiv)

    Eine Person, die keiner bestimmten Gruppe angehört oder sich einer bestimmten Aktivität widmet.


  • Zivilist (Substantiv)

    Ein Fachmann für Zivilrecht.

  • Zivilist (Substantiv)

    Ein Student des Zivilrechts an einer Universität oder Hochschule.

  • Zivilist (Adjektiv)

    Nicht mit dem Militär, der Polizei oder anderen Berufen verbunden.

    "Die drei Inhaftierten waren tatsächlich Überläufer der Armee in Zivilkleidung."

    "Er arbeitete zehn Jahre als Ziviljournalist, bevor er beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk angestellt wurde."

  • Zivil (Adjektiv)

    In Bezug auf eine Stadt oder einen Staat oder einen Bürger in seinen Beziehungen zu seinen Mitbürgern oder zum Staat; innerhalb der Stadt oder des Staates.

  • Zivil (Adjektiv)

    Vorbehaltlich der Regierung; auf Bestellung reduziert; zivilisiert; nicht barbarisch; - Sagte der Gemeinschaft.

  • Zivil (Adjektiv)

    Erfüllung der Pflichten eines Bürgers; gehorsam gegenüber der Regierung; - Sagte von einer Person.

  • Zivil (Adjektiv)

    Die Manieren eines Menschen in einer Stadt zu haben, im Gegensatz zu denen von Wilden oder Rustikalen; höflich; höflich; gefällig; freundlich.

  • Zivil (Adjektiv)

    In Bezug auf das bürgerliche Leben und die Angelegenheiten, im Unterschied zum militärischen, kirchlichen oder offiziellen Staat.

  • Zivil (Adjektiv)

    In Bezug auf Rechte und Rechtsbehelfe, die durch Klage oder Klage von Strafverfahren unterschieden werden.

  • Zivilist (Substantiv)

    Ein Fachmann für Zivilrecht.

  • Zivilist (Substantiv)

    Ein Student des Zivilrechts an einer Universität oder Hochschule.

  • Zivilist (Substantiv)

    Einer, dessen Beschäftigungen nicht militärischer oder geistlicher Natur sind.

  • Zivil (Adjektiv)

    sich an normale Bürger wenden;

    "Zivilrecht"

    "Zivilbehörden"

  • Zivil (Adjektiv)

    nicht unhöflich; gekennzeichnet durch zufriedenstellende (oder besonders geringe) Einhaltung sozialer Gebräuche und ausreichende, aber nicht nennenswerte Rücksichtnahme auf andere;

    "selbst wenn er sie nicht mochte, hätte er höflich sein sollen"

  • Zivil (Adjektiv)

    von oder innerhalb des Staates oder zwischen oder unter Staatsbürgern auftreten;

    "zivile Angelegenheiten"

    "Bürgerkrieg"

    "ziviler Ungehorsam"

    "zivile Zweige der Regierung"

  • Zivil (Adjektiv)

    von oder in Bezug auf oder passend zu Bürgern als Individuen;

    "Bürgerrechte"

    "bürgerliche Freiheit"

    "Bürgerpflichten"

    "bürgerlicher Stolz"

  • Zivil (Adjektiv)

    (von Zeitabschnitten) in gewöhnlichen Angelegenheiten des Lebens gesetzlich anerkannt;

    "der bürgerliche kalender"

    "Ein bürgerlicher Tag beginnt um Mitternacht"

  • Zivil (Adjektiv)

    von oder in einem Zustand der sozialen Ordnung;

    "Zivilvölker"

  • Zivilist (Substantiv)

    ein nichtmilitärischer Bürger

  • Zivilist (Adjektiv)

    verbunden mit oder durchgeführt von Zivilisten im Gegensatz zum Militär;

    "Zivilkleidung"

    "Ziviles Leben"

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